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Fremdsurfen?

 
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gast
Gast





BeitragVerfasst am: Fr. 22. Okt. 2004 17:08    Titel: Fremdsurfen?

Weiß jemand etwas darüber, ob es strafbar ist, wenn man über ein fremdes wlan wurft? also nicht in den computer des anderen eindringt oder auf dessen daten zugreift, sondern lediglich dessen verbnindung mit nutzt?
vorallem steht sogar bei seinem wlan "für den offenen zugriff konfiguriert".
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Gast
Gast





BeitragVerfasst am: So. 21. Nov. 2004 4:44    Titel:

wo kannst du lessen: "wlan "für den offenen zugriff konfiguriert"."???
ich habe genau das gleiche Problemme!!!
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Gast






BeitragVerfasst am: Mi. 24. Nov. 2004 14:05    Titel:

wenn ich mir alle verfügbaren drahtlosnetzwerke anzeigen lasse steht bei einigen da "sicherheitsaktiviertes netzwerk" und bei anderen "netzwerk für den offenen zugriff konfiguriert". ohne dass ich dann noch was machen muss versucht sich der rechner damit zu verbinden und bei den offenen netzwerken geht das dann auch.
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Fr@nkyFre$h



Anmeldedatum: 14.02.2005
Beiträge: 3
Wohnort: Oldenburg

BeitragVerfasst am: Di. 15. Feb. 2005 16:09    Titel:

Das bedeutet, dass der Beteiber des Netzwerkes entweder zu faul war oder vergessen hat, sein Netzwerk zu schützen bzw. zu verschlüsseln. Das geht nämlcih ganz einfach mit ein paar Handgriffen und ruck zuck kann der Betreiber mittels der MAC Adresse der einzelnen PC`s bestimmen, welche Adresse zugelassen wir und welche nicht.
Ob es strafbar ist, da mitzusurfen weiss ich leider auch nicht aber ich könnte es mir nicht vorstellen, denn schliesslich hat der User ja die Möglichlkeit sein Netzwerk zu schützen.
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KingPin



Anmeldedatum: 07.03.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: Mo. 7. März. 2005 13:02    Titel:

Ich glaub es ist strafbar aber schau mal im folgenden Forum nach habe ich erst kürzlich gefunden.

http://forum.yfinite.net

Gruß
KingPin
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802.1.quest



Anmeldedatum: 09.08.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: Di. 9. Aug. 2005 15:03    Titel: Thema Fremdsurfen

In der Theorie ja! Laut schweizerischen Strafgesetz ist ein unauthorisiertes Eindringen in fremde Datenverarbeitungssysteme gem. Art. 143 strafbar. In der Praxis: Wo kein Kläger, da kein Richter, sonst ...

1 Strafbare Handlungen gegen das Vermögen

Art. 143
Unbefugte Datenbeschaffung
Wer in der Absicht, sich oder einen andern unrechtmässig zu bereichern, sich oder einem andern elektronisch oder in vergleichbarer Weise gespeicherte oder übermittelte Daten beschafft, die nicht für ihn bestimmt und gegen seinen unbefugten Zugriff besonders gesichert sind, wird mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren oder mit Gefängnis bestraft.
Die unbefugte Datenbeschaffung zum Nachteil eines Angehörigen oder Familiengenossen wird nur auf Antrag verfolgt.

Art. 143bis
Unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem
Wer ohne Bereicherungsabsicht auf dem Wege von Datenübertragungseinrichtungen unbefugterweise in ein fremdes, gegen seinen Zugriff besonders gesichertes Datenverarbeitungssystem eindringt, wird, auf Antrag, mit Gefängnis oder mit Busse bestraft.

Art. 144bis
Datenbeschädigung
1.
Wer unbefugt elektronisch oder in vergleichbarer Weise gespeicherte oder übermittelte Daten verändert, löscht oder unbrauchbar macht, wird, auf Antrag, mit Gefängnis oder mit Busse bestraft.
Hat der Täter einen grossen Schaden verursacht, so kann auf Zuchthaus bis zu fünf Jahren erkannt werden. Die Tat wird von Amtes wegen verfolgt.
2.
Wer Programme, von denen er weiss oder annehmen muss, dass sie zu den in Ziffer 1 genannten Zwecken verwendet werden sollen, herstellt, einführt, in Verkehr bringt, anpreist, anbietet oder sonst wie zugänglich macht oder zu ihrer Herstellung Anleitung gibt, wird mit Gefängnis oder mit Busse bestraft.
Handelt der Täter gewerbsmässig, so kann auf Zuchthaus bis zu fünf Jahren erkannt werden. :idea:
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marcovolt



Anmeldedatum: 14.03.2006
Beiträge: 93
Wohnort: Fricktal

BeitragVerfasst am: Di. 14. März. 2006 17:46    Titel:

Hallo,

ich denke das wegen dem Daten zeugs ist gemeint wenn man den Rechner oder Router durchsucht oder verpingt. Das Surfen alleine sollte eigentlich nicht schlimm sein. Auch ist es schwer herauszufinden wer das War, da er ja nur die MAC Adresse und ev. den Hostnamen hat.
Mit diesem allene kanst du nicht herausfinden wer es war. Ausser es ist ein Nachbar gewesen. Jedoch sind z.B. in städten meistens solche die einfach schnell die Mail abrufen wollen, und nicht über ein Hotspot viel geld bezahlen müssen.

Ich würde daher sagen, sollange man nur Surft ist das kein Problem. Aber soballt man z.B. den Router / AP selbst kontroliert, z.B. das PAssword ändert, könnte es sein, das man angezeigt wird. Aber eben, wenn du nicht gerade deinen Namen allso z.B. Klaus_steiner als Hostname hast, sollte es nicht so einfach sein.

z.B.:
Art. 143
Unbefugte Datenbeschaffung
-->> Datenbeschaffung von anderen Personen allso z.B. Urlabs Videos

Art. 143bis
Unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem
-->> Verpingen oder Hacken des Computer / Server / Router / AP / Modems

Art. 144bis
Datenbeschädigung
-->> Löschen von Daten auf Lokalen Servern / Comuter / AP ...

Grüess
Marco
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